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Geflüchtete ohne Bleiberecht können leichter abgeschoben werden

Der Bundestag  hat am 18. Januar 2024 das sogenannte Rückführungsverbesserungsgesetz beschlossen. Der Kern sind erweiterte Durchsuchungsmöglichkeiten und eine Ausdehnung des Ausreisegewahrsams. Das schreibt die Pressestelle des Deutschen Bundestages.

Die Fortdauer und die Anordnung von Abschiebungshaft soll künftig unabhängig von Asylantragstellungen möglich sein, auch bei Folgeanträgen. Verstöße gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote werden laut Gesetz als eigenständiger Haftgrund geregelt. 

Beim Ausreisegewahrsam sieht das Gesetz vor, dessen Höchstdauer von derzeit 10 auf 28 Tage zu verlängern, um effektiver als bisher ein Untertauchen des Abzuschiebenden zu verhindern. Reduziert werden sollen die Fälle, in denen Staatsanwaltschaften bei Abschiebungen aus der Haft zu beteiligen sind. Auch sollen Abschiebungen nicht mehr angekündigt werden müssen, sofern nicht Familien mit Kindern unter zwölf Jahren betroffen sind.

Die Suche nach Daten und Dokumenten zur Identitätsklärung soll erleichtert werden, ebenso das Auffinden abzuschiebender Personen. Dazu sollen die Behörden auch andere Räumlichkeiten als das Zimmer des abzuschiebenden Ausländers in einer Gemeinschaftsunterkunft betreten können. Vorgesehen ist ferner, dass Widerspruch und Klage gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote keine aufschiebende Wirkung mehr haben.

Das Gesetz im Wortlaut und weitere Dokumente gibt es hier: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw03-de-rueckfuehrung-986284

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