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Asylbewerber dürfen früher arbeiten

Seit Ende Februar 2024 gelten in Deutschland Erleichterungen für die Arbeitsaufnahme von Geflüchteten. Das neue Gesetz besagt: Asylbewerber in Aufnahmeeinrichtungen dürfen nach sechs Monaten arbeiten. Eine längerfristige Duldung zum Zweck der Beschäftigung erhalten denjenigen, die bis Ende 2022 nach Deutschland eingereist sind. Die notwendige Vorbeschäftigungszeit, um die Duldung zur Beschäftigung zu erhalten, beträgt nun zwölf Monate. Näheres ist hier nachzulesen: 

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/erinnern-und-gedenken/rueckfuehrungspaket-2229830

 

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