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Aufenthaltsgenehmigung für ukrainische Geflüchtete verlängert

Die Aufenthaltserlaubnis von Geflüchteten aus der Ukraine, die vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind und in Deutschland Schutz erhalten haben, bleibt bis zum 4. März 2026 gültig. Dies hat die Bundesregierung festgelegt. Die Betroffenen müssen keinen Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltsstatus stellen, und es sind keine Termine bei den Ausländerbehörden notwendig. Nach dem Kriegsausbruch hatten die EU-Mitgliedstaaten den vorübergehenden Schutz zunächst bis 4. März 2023 beschlossen, all diese Staaten haben nun die Verlängerung beschlossen.

Information der Bundesregierung

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