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Autoversicherung

Ukrainer dürfen hier mit ihren in der Ukraine zugelassenen Pkw fahren, wenn der Pkw eine Kfz-Haftpflichtversicherung hat, damit im Falle eines Unfalls Verkehrsopfer umfassend geschützt sind. Benötigt wird dafür die „Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr“ des ukrainischen Versicherers, besser bekannt als „Grüne Karte“, oder eine Grenzversicherung. Das Deutsche Büro Grüne Karte kann keine Grünen Karten für ukrainische Fahrzeuge ausstellen.

Das Deutsche Büro Grüne Karte steht mit den ukrainischen Kollegen in engem Kontakt. Trotz der Situation vor Ort arbeiten die ukrainischen Versicherer weiter und können ihren Versicherten oft noch eine für Deutschland gültige Grüne Karte auf elektronischem Wege ausstellen. https://www.gruene-karte.de/


Die Öffentliche Versicherung Braunschweig etwa schreibt: „Für Pkw aus der Ukraine gilt Folgendes: Bei einem Schadenfall muss man sich an das deutsche Büro Grüne Karte e.V. wenden. Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen versichern wir nicht.“