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Krankenversicherung

Von der Ausländerbehörde des Landkreises Peine erhalten Flüchtlinge eine vorläufige Krankenversicherungskarte, mit der sie zum Arzt gehen können. Bei einem medizinischen Notfall können Flüchtlinge direkt in ein Krankenhaus gehen. Geflüchtete haben Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und können sich auch eine gesetzliche Krankenversicherung suchen. Auf dieser Homepage gibt es dazu Informationen des Gesundheitsministeriums in zahlreichen Sprachen von Dari bis Kurdisch (Seite bis unten scrollen):https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/internationale-gesundheitspolitik/migration-und-integration/fluechtlinge-und-gesundheit/online-ratgeber-fuer-asylsuchende/allgemeine-informationen-zur-gkv.html

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Muster einer Gesundheitskarte des Landkreises Peine. Foto: Heissenberg

Sonderregelung für Ukrainer

Seit 1. Juni 2022 übernimmt das Jobcenter bei ukrainischen Flüchtlingen deren Aufnahme in das Grundsicherungssystem, das Jobcenter meldet diese also auch bei der Krankenkasse an. In der Regel ist das die Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK), in dem Antrag auf Sozialleistungen an das Jobcenter kann man eine Wunsch-Krankenkasse nennen.

 

Vorsicht Falle: Für Zahnarztbehandlungen reicht die Gesundheitskarte des Landkreises nicht aus. Hier muss beim Landkreis Peine ein extra Formular, nennt sich "gelber Schein", beantragt werden. Und zwar immer als Notfall. Du musst leider sehr oft anrufen, bis jemand abnimmt. Fachdienst Soziales: 05171 4012121

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Muster eines Krankenscheins für den Zahnarzt. Foto: Heissenberg