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Führerschein

Ausländische Führerscheine in Deutschland

Nicht-EU-Führerscheine von Geflüchteten mit Ausnahme der Ukraine können nach sechs Monaten in Deutschland nicht mehr benutzt werden. Markus Seelis vom Verein "Ilsede hilft" (http://www.ilsede-hilft.de/index.html) hat ein Merkblatt verfasst, das hier zum Download bereit steht.

 

Das Bundes-Verkehrsministerium hat ein "Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland" herausgegeben, in dem generell die Thematik ausländisches Führerscheine erläutert wird: merkblatt_verkehrsministerium

 

Sonderregelung für ukrainische Kriegsflüchtlinge

Für diese gilt: Sie sollen während ihrer Zeit in der Europäischen Union unkompliziert in der Heimat erworbene Führerscheine nutzen können. Es werden alle gültigen ukrainischen Führerscheine in Deutschland und in allen Mitgliedstaaten der EU anerkannt, wenn dem Inhaber des Führerscheins vorübergehender Schutz oder angemessener Schutz gewährt wurde. Ukrainische Flüchtlinge können unter bestimmten Bedingungen auch Lkw- und Busführerscheine in der EU anerkennen lassen. Dafür müssten sie eine kurze Schulung und eine Prüfung absolvieren.

 

Vorsicht Falle: Es müssen B1-Sprachkenntnisse vorgelegt werden, da der TÜV die praktische Prüfung nur auf Deutsch abnimmt und eine Kommunikation mit dem Fahrlehrer funktionieren muss.

 

Tipp: Ein Antrag zur Kostenübernahme beim Jobcenter oder Arbeitsagentur lohnt sich, wenn der Führerschein zur Aufnahme einer Arbeitstätigkeit erforderlich ist. Der sogenannte Antrag auf Umschreibung des Führerscheins muss spätestens sechs Monate nach Arbeitsbeginn gestellt worden sein. Wird der Zuschuss bewilligt, muss er nicht zurückgezahlt werden.

 

Russisch sprechende Fahrlehrer

Hier sind einige Fahrschulen im Landkreis Peine, die ukrainisch/russisch sprechende Fahrlehrer haben.