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Gutscheine für Flüchtlinge, Bargeldkasse des Landkreises Peine

Gutscheine für Flüchtlinge

Geflüchtete Familien erhalten bei der Entlassung aus den Erstaufnahme-Einrichtungen zur Überbrückung statt Bargeld oft Gutscheine. Der Landkreis Peine gibt 50-Euro-Gutscheine aus. Gekauft werden können damit nur Waren des alltäglichen Bedarfs. Das sind Lebensmittel, Schreibwaren, Reinigungs- und Hygieneartikel, Wäsche, Bekleidung, Schuhe und Hausrat von geringem Anschaffungswert. Nicht gekauft werden dürfen Alkohol, Tabakwaren und Großmengen Kaffee. Die Supermärkte nehmen die Gutscheine an.

 

Vorsicht Falle 1: Die Geschäfte dürfen kein Bargeld herausgeben. Es empfiehlt sich, die wichtigsten Waren zu Beginn auf das Förderband zu legen und der Kassiererin Bescheid zu geben, dass sie bei einem Einkaufswert von 50 Euro, dann 100 Euro usw. einen kurzen Stopp einlegt. Dann müssen ggfs. Waren, die knapp über dem Einkaufswert von 50/100/150 Euro usw. liegen, zurückgehen, damit dafür nicht ein neuer Gutschein benutzt werden muss. Es ist auch möglich, den Rest der Waren mit Bargeld zu bezahlen.

 

Vorsicht Falle 2: Die Gutscheine des Landkreises Peine sind auch nur dort gültig. Geschäfte in den angrenzenden Landkreisen oder z.B. den Städten Braunschweig, Hildesheim, Hannover oder Salzgitter nehmen diese nicht an.

 

Die Bar-Kasse des Landkreises Peine

Geflüchtete erhalten Sozialleistungen, sobald sie sich in einer Gemeinde angemeldet haben. Daher brauchen sie rasch ein Bankkonto. So lange sie kein Konto haben, können sie Bargeld bei der Bar-Kasse des Landkreises Peine, Burgstraße 1, in Peine erhalten. Die Bargeldkasse liegt im Keller des Kreishauses bei den Parkdecks am Schlosswall. Bitte vorher unbedingt mit dem Fachdienst Soziales der Kreisverwaltung sprechen. Ukrainer müssen sich an das Jobcenter Peine wenden.

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So sieht ein Gutschein des Landkreises Peine für Geflüchtete aus. Foto: Heissenberg