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Schule

Schulpflicht

Sobald geregelt ist, dass eine Flüchtlingsfamilie im Wohnort bleiben und wohnen kann, gilt für Kinder ab sechs Jahren die Schulpflicht. Es gibt Schuleinzugsbezirke. Die Grundschule wird zugeteilt entsprechend dem Ortsteil, in dem die Familie wohnt. Die weiterführenden Schulen können ebenfalls nicht frei ausgewählt werden. Gibt es in der Gemeinde beispielsweise eine Realschule, ein Gymnasium oder eine Gesamtschule, darf nicht diese Schulform in der Nachbarstadt besucht werden.

 

Das Land Niedersachsen hat für ukrainische Flüchtlinge einen dreisprachigen Aufnahmebogen für die Schule entwickelt: deutsch, ukrainisch, russisch. Den kann die Familie ausfüllen und zu der Schule schicken, die das Kind besuchen soll. Es ist sinnvoll, vorher die Schule anzurufen und Termine für ein Vorgespräch und für den ersten Schultag zu verabreden. Und es ist hilfreich, wenn daran neben Mutter/Vater und dem Schulkind ein Pate und ein Dolmetscher teilnehmen. Hier finden Sie den dreisprachigen Aufnahmebogen >>

 

Schulen müssen keine Noten geben

Das Land Niedersachsen hat im November 2023 per Erlass entschieden: Solange (neu) zugewanderte Schülerinnen und Schüler noch keine ausreichenden Deutschkenntnisse haben, können Zeugnisnoten in den sprachintensiven Fächern, in denen gutes Deutsch erforderlich ist, teilweise oder auch ganz durch eine schriftliche Beurteilung ersetzt werden. Allerdings müssen sich die Deutschkenntnisse auch tatsächlich verbessern. Diese Regelung gilt ausschließlich für SchülerInnen, die die Niveaustufe B1 noch nicht erreicht haben und den Primarbereich oder Sekundarbereich I einer allgemein bildenden Schule besuchen. Bislang gab es die Möglichkeit, auf Noten zu verzichten, für höchstens zwei Jahre. Hier Näheres zu der Regelung: https://bildungsportal-niedersachsen.de/sib/deutsch-als-zweit-und-bildungssprache/zeugnis

 

Unser Schulsystem in andern Sprachen erklärt

Unser dreigliedriges Schulsystem ist kompliziert. Das Land Niedersachsen bietet verschiedene Flyer zum Schulsystem, zum Schulalltag und mehr in diversen Sprachen von arabisch über bulgarisch und Farsi bis rumänisch an. https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/service/publikationen/mehrsprachige_publikationen/mehrsprachige-publikationen-146861.html

Wer dort die richtige Sprache nicht findet: Das Kommunale Integrationszentrum Köln bietet Elterninformationen über das deutsche Schulsystem in 20 Sprachen an. Klar, Köln liegt in Nordrhein-Westfalen, doch die Unterschiede zum niedersächsischen Bildungssystem sind nicht so groß. Zur Verfügung stehen zwei Hefte - eines mit Informationen für Eltern von Kindern vor der Einschulung und eines für Eltern, deren Kinder demnächst auf die weiterführende Schule kommen. Eltern schulpflichtiger Kinder werden darin über die deutsche Schule, Rechte und Pflichten ihrer Kinder und eigene Mitwirkungsmöglichkeiten informiert. Hier ist der Link: https://ki-koeln.de/downloads/sprachen/

 

Erklärung unseres Schulsystems auf Ukrainisch

Hier ist eine Erläuterung in ukrainischer Sprache, die Du an die Flüchtlingsfamilien weitergeben kannst.Hier zum Download >>

 

Online-Unterricht für ukrainische Schüler

Ukrainische Lehrkräfte bieten seit Kriegsbeginn Online-Unterricht an. „Der Online-Unterricht der ukrainischen Seite ist grundsätzlich als flankierende Maßnahme möglich“, sagt Karin Prien (CDU), Präsidentin der Kultusministerkonferenz, gegenüber der Braunschweiger Zeitung. Aber das „verbindende Ziel“ aller Bemühungen zur Beschulung der Kinder und Jugendlichen von deutscher Seite sei das Deutschlernen. Priorität habe der Schulbesuch in Deutschland.

 

Landkreis Peine fördert Nachhilfe

Viele Flüchtlingskinder haben aufgrund ihrer mangelnden Deutschkenntnisse Schwierigkeiten in der Schule.  Der Landkreis Peine, Fachdienst Soziales, bezahlt auf Antrag Nachhilfeunterricht. Die Familie des Kindes muss Sozialleistungen erhalten, der Antrag muss bei der Abteilung Bildung und Teilhabe (siehe oben unter Stichwort Krippe) gestellt werden. Beigefügt werden muss diese Bescheinigung der Schule über den Nachhilfebedarf

Hier beide Formulare:

https://www.landkreis-peine.de/index.php?object=tx,3583.3.1&ModID=6&FID=3583.149.1

https://www.landkreis-peine.de/index.php?object=tx,3583.3.1&ModID=6&FID=3583.151.1