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Sozialleistungen, Bildungskarte, Kindergeld, Wohngeld

Finanzielle Unterstützung für Flüchtlinge (Nicht-Ukrainer)

Benötigen Geflüchtete eine Wohnung, Verpflegung oder medizinische Versorgung, kann das als Asylgesuch gewertet werden. Dann besteht eine Leistungsberechtigung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Personen, die im Rahmen der visafreien Einreise keine Leistungen benötigen, werden erst registriert, wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen. Wird übergangsweise eine sogenannte Fiktionsbescheinigung oder später eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, besteht bei Hilfsbedürftigkeit ebenfalls eine Leistungsberechtigung. Für Anträge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist der Fachdienst Soziales des Landkreises Peine zuständig.

 

 
Bild-Sozialleistung

Nicht verzagen, denkt sich Luitgard Heissenberg: Das sind die Anträge auf Grundsicherung für eine ukrainische Flüchtlingsfamilie. Foto: privat (Foto über WeTransfer)

Grundsicherung für Flüchtlinge aus der Ukraine

Geflüchtete Menschen aus der Ukraine haben Anspruch auf Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) und Beratung durch das Jobcenter. Seit Januar 2023 ist aus dem sogenannten "Hartz IV" das neue Bürgergeld mit höheren Leistungen geworden. Es besteht ein Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt (inkl. Krankenversicherung), zudem können die Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen werden. Flüchtlinge erhalten Zugang zu allen Förder- und Qualifizierungsangeboten, wie zum Beispiel Sprachkursen, Integrationskursen sowie Weiterbildungen. Das Jobcenter unterstützt bei der Anerkennung der Berufsabschlüsse. Die Grundsicherung entspricht den Bürgergeld-Regelsätzen und ist höher als Unterstützung nach dem Aslybewerberleistungsgesetz. Nicht verzagen, es ist viel Papier auszufüllen.

 

Jobcenter Peine, Stederdorfer Straße 23/24, Telefon: 05171 - 401 778 0 , Mo, Di, Do und Fr: 8.30-12 Uhr, Di und Do: 14-16 Uhr. https://www.landkreis-peine.de/Soziales-Bildung/Arbeit/Jobcenter

 

Kindergeld für Flüchtlinge (Nicht-Ukrainer)

Asylbewerber und anerkannte Flüchtlinge haben Sie erst ab dem Zeitpunkt der Zuerkennung beziehungsweise Anerkennung Anspruch auf Kindergeld. Wichtig: Kindergeld wird von den Asylbewerberleistungen abgezogen. Wenn die Asylbewerber eine Aufenthaltsgestattung besitzen oder sich nur geduldet in Deutschland aufhalten, erhalten sie kein Kindergeld.

 

Kindergeld für Flüchtlingsfamilien aus der Ukraine

Eltern, die aus der Ukraine geflohen sind, können unter folgenden Voraussetzungen Kindergeld bekommen: Der Elternteil, der den Antrag stellt, hat eine Aufenthaltserlaubnis, arbeitet in Deutschland oder hält sich seit mindestens 15 Monaten ununterbrochen in Deutschland auf. Die Arbeitsagentur informiert sehr verständlich auf ihrer Homepage: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/ukraine-kindergeld

 

Kindergeldzuschlag bei kleinem Einkommen

Wer keine Leistungen des Jobcenters bezieht, aber nur ein geringes Einkommen hat, kann - sofern die Familie Kindergeld bezieht - einen Kindergeldzuschlag beantragen. Auch hierzu informiert die Arbeitsagentur auf ihrer Homepage mit einem gut verständlichen Video: https://web.arbeitsagentur.de/kiz/ui/start

 

Leistungen zu Bildung und Teilhabe per Bildungskarte

Kinder und Schüler*innen aus Flüchtlingsfamilien, die Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, erhalten auf Antrag Zuschüsse und teils die volle Erstattung der Kosten für Schulausflüge, Klassenfahrten, Schulbedarf, Schülerbeförderung, Lernförderung, Mittagsessen in Schule und Kitas, Mitgliedsbeiträge in Vereinen, Teilnahme an Freizeiten, Kosten für Musikschule und ähnliches. Der Landkreis Peine gibt dazu eine Bildungskarte aus, auf die er die entsprechenden Beträge aufbucht und die Schulen und weiteren Anbieter sie abbuchen. https://www.landkreis-peine.de/Themen-Leistungen/Themen/Gesundheit-Soziales/Jobcenter/Bildung-und-Teilhabe/

 

Kreisjugendpflege fördert Aktivitäten

Flüchtlingsfamilien, deren Kinder eine Ferienfreizeit oder andere Freizeitaktivitäten genießen wollen, können außerdem einen Antrag an den Landkreis Peine, Jugendamt, Kreisjugendpflege, Burgstraße 1, 31224 Peine, stellen. Die Anbieter, wie Jugendzentren, Kreissportbund oder Kinderschutzbund, haben die Anträge oft vorrätig und geben sie auf Anfrage heraus. Hat der Anbieter das Formular nicht, schick ihm dieses Muster:

Bestätigung der Anmeldung durch den Veranstalter der Freizeitmaßnahme

Hier ist der Vordruck für den Antrag der Familie an das Jugendamt:

Zuschussantrag an Jugendamt

 

Wohngeld: Seit 2023 mehr Geld für mehr Berechtigte

Die Bundesregierung hat das Wohngeld reformiert: Seit Januar 2023 erhalten mehr Mieter und auch Eigentümer Zuschüsse zu Miete beziehungsweise Zins und Tilgung. Zusätzlich gibt es einen Heizkostenzuschuss. Entscheidend sind das Einkommen, die Größe der Familie und die Wohnkosten. Außerdem können Berechtigte einen Wohnberechtigungsschein beantragen, damit können sie eine günstige Sozialwohnung beziehen. Ausgeschlossen vom Wohngeldbezug sind diejenigen, die bereits Sozialleistungen mit einem Beitrag zum Wohnen erhalten, zum Beispiel Arbeitslosengeld II.

Der Antrag auf Wohngeld kann bei der Stadt/Gemeinde, in der die Familie lebt, oder auch beim Landkreis Peine gestellt werden. Dort gibt es auch Beratung. Hier Infos des Landkreises: https://www.landkreis-peine.de/Themen-Leistungen/Leistungen/Dienstleistungen-A-Z/Wohngeld-Bewilligung.php?object=tx,3583.2.1&ModID=10&FID=1242.518.1&NavID=3583.14&La=1&kuo=1&ort=1241.1a