Vorschriften für Mietwohnungen, Regelung für Vermieter
Vorschriften für Mietwohnungen
Wenn Flüchtlinge Sozialleistungen in Anspruch nehmen wollen, müssen sie beim Mieten einer Wohnung darauf achten, dass die Miete nicht zu hoch ist. Sonst zahlt der Landkreis keine Sozialleistungen. (Bitte selbst Beispielbild/Symbolbild zum Thema suchen)
Vorsicht Falle: Das Jobcenter bzw die Arbeitsagentur/Fachdienst Soziales beim Landkreis Peine zahlt, wenn es den Bedarf anerkennt, vollständig oder teilweise die Miete, die Erstausstattung einer Wohnung und Umzugskosten (alles ohne Rückzahlung) sowie die Kaution als Darlehen. ABER: Du musst zuerst für Deine Patenfamilie/flüchtling die Anträge stellen und auf Genehmigung warten, BEVOR diese den Mietvertrag abschließen oder etwas kaufen. Strecke als Pate niemals die Kaution vor. Dann übernimmst Du privat eine Schuld, die Behörde zahlt Dir niemals die Kaution zurück!
Hier ist die Tabelle der Preis-Obergrenzen, die im Landkreis Peine gelten; zur Verfügung gestellt von Harald Thomé, Referent für Sozialrecht: https://harald-thome.de/files/pdf/redakteur/KdU_Ordner/KdU%20Peine%20LK%20-%2001.01.2022.pdf
Und hier sind die Obergrenzen der Quadratmeterzahl: https://www.landkreis-peine.de/index.php?object=tx,3583.3.1&ModID=6&FID=3583.192.1
Hier ist ein Musterantrag an das Jobcenter auf Förderung der Erstausstattung einer Mietwohnung, der für die Familie angepasst werden muss: Muster Erstausstattung-Wohnung-Antrag
Vermietung an Geflüchtete
Wer als Eigentümer eine Miete verlangt, die weniger als 66 Prozent der marktüblichen Miete beträgt, muss steuerliche Nachteile befürchten. Denn dann können Vermietungskosten unter Umständen nur noch teilweise als Werbungskosten angesetzt werden. Die vorübergehende, unentgeltliche oder verbilligte Unterbringung von ukrainischen Kriegsflüchtlingen führt auch 2023 nicht zu einem Werbungskostenabzug führen. https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/faq-ukraine-steuern.html