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Vom Asylverfahren zur Aufenthaltsgenehmigung

Asyl ist in Deutschland ein von der Verfassung geschütztes Recht und die Prüfung hat nach gesetzlichen Vorgaben zu erfolgen. Theoretisch kann jeder Mensch, der in seiner Heimat politisch verfolgt wird oder politische Verfolgung bei seiner Rückkehr befürchten muss, in Deutschland einen Antrag auf Asyl stellen.

 

Das Verfahren ist sehr kompliziert. Die Anerkennung als Asylberechtigter ist beispielsweise schon ausgeschlossen, wenn Asylsuchende über einen sicheren Drittstaat – dazu zählen alle Nachbarstaaten von Deutschland – eingereist sind. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) informiert auf seiner Homepage umfassend in verschiedenen Sprachen, hier gibt es auch Flyer zum Download.

 

 

Du brauchst Hilfe in asyl- oder aufenthaltsrechtlichen Fragen? 

Die spendenfinanzierte Einzelfallhilfe von Pro Asyl unterstützt Flüchtlinge im Asylverfahren und Menschen mit aufenthaltsrechtlichen Problemen, etwa wenn eine Abschiebung droht. In dringenden Fällen, in denen eine intensive rechtliche Unterstützung durch einen Anwalt unabdingbar ist, die Betroffenen aber nicht in der Lage sind, Anwalts- oder Gutachterkosten zu zahlen, besteht die Möglichkeit, beim Flüchtlingsrat Niedersachsen einen Antrag auf Unterstützung durch den Pro-Asyl-Rechtshilfefonds zu stellen. https://www.proasyl.de/asylberatung/

 

Mehrsprachige Broschüre mit Infos zum Asylverfahren

Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein hat einen Taschenkompass herausgegeben, der auf Deutsch, Arabisch, Farsi, Pashtu, Türkisch, Englisch und Russisch kurz und knapp über die wesentlichen Stationen des Asylverfahrens in Deutschland informiert.

Das PDF-Dokument umfasst insgesamt 32 Seiten und behandelt die Themen Ankunft/Registrierung, persönliche Antragstellung, Anhörung, Entscheidung und Zuweisung an Landkreise. Der Taschenkompass eignet sich zur ersten Orientierung für Geflüchtete selbst, aber auch für ehrenamtliche Helfer*innen. Du kannst den Taschenkompass hier herunterladen: Broschüre Asylverfahren